1. Wie erhalte ich Ernährungstherapie?
Vom Arztbesuch bis zum ersten Termin bei mir...
1. Ihre Ärztin/Ihr Arzt stellt eine „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ aus
- meistens wird ein Überweisungsschein oder ein Rezept ausgestellt
- auch Nutzung der Vorlage „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ der Berufsverbände (z. B. VDD) möglich
Die Diagnose der ernährungsabhängigen Erkrankung muss genannt werden!
2. Anschließend können Sie sich...
...mit der Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung an Ihre Krankenkasse wenden und sich über die Höhe der Kostenerstattung informieren.
… direkt bei mir melden - z. B. per Mail.
3. Erster Kontakt
Wir besprechen, um welche Erkrankung(en) es geht, wer der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin ist und ob bereits eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt. Zudem wird kurz der weitere Ablauf besprochen. Detaillierte Informationen gibt es dann noch einmal schriftlich per Mail.
4. Kostenvoranschlag und Antrag auf Kostenerstattung
Sie erhalten von mir einen Kostenvoranschlag sowie einen Antrag auf Kostenerstattung.
Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf 5 Termine: 1 Erstgespräch (Anamnese), 60 min. und 4 Folgetermine, jeweils 30 min.
5. Post für die Krankenkasse
Sobald ich alle Dokumente beisammen habe, mache ich die Unterlagen für Ihre Krankenkasse fertig und sende sie los.
6. Terminvereinbarung
Nach ca. 1-2 Wochen erhalten Sie eine Kostenzusage von Ihrer Krankenkasse. Dann erfahren Sie, mit wie viel Euro sich die Krankenkasse an den Kosten der Ernährungstherapie beteiligen wird.
Jetzt können Sie sich bei mir melden und Sie erhalten zeitnah einen Termin für das Erstgespräch.
Abschluss und Rechnungstellung
Wenn die Ernährungstherapie abgeschlossen ist, wird ein Bericht für Sie bzw. den behandelnden Arzt/ die behandelnde Ärztin erstellt.
Für die ernährungstherapeutischen Gespräche gehen Sie in Vorleistung. Dafür fertige ich eine Rechnung an. Die Krankenkasse erstattet anteilig nach Abschluss der Beratung an Sie. Dazu muss meine Rechnung bei der Krankenkasse eingereicht werden.
2. Welche Kosten kommen auf mich zu?
Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse:
Erstgespräch (Anamnesegespräch), Dauer ca. 60 min.: 78,00 €
Folgegepräch, Dauer ca. 45 min: 58,50 €
Die Bewilligung der Krankenkassen gilt in der Regel für eine Erst- und vier Folgeberatungen. Der Gesamtbetrag auf meinem Kostenvoranschlag ist der Maximalbetrag bei 5 stattfindenden Gesprächen. Wenn wir weniger Gesprächszeit benötigen, zahlen Sie selbstverständlich auch weniger.
Die Höhe der Bezuschussung variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse. Meistens beteiligen sich die Krankenkassen zu ca. 80% an den Kosten.
Für Privatversicherte oder Selbstzahler:
Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen hängt vom jeweiligen Tarif ab.
3. Was kann "Ernährung" überhaupt bewirken?
Die Ernährung, die auf dich, deine Erkrankung(en), deinen Alltag, deine Vorlieben und deine Bedürfnisse zugeschnitten ist, kann...
...deine Lebensqualität und dein Wohlbefinden steigern.
...Vitamin- und Mineralstoffdefizite ausgleichen.
...entzündliche Prozesse reduzieren.
...Teilhabe am Leben ermöglichen.
...Spätkomplikationen verhindern bzw. reduzieren.
...zur Erhaltung/ Wiedererlangung eines guten Ernährungszustandes beitragen.
...für eine bedarfsgerechte Energie- und Nährstoffzufuhr sorgen.
...den Arzneimittelgebrauch und die damit einhergehenden Nebenwirkungen verringern oder auch beenden.
Einen Versuch ist es also wert!
© 2024 - Ernährungsberatung und -therapie Ramona Deeke
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